Was Sonderimmobilien von normalen Gewerbeobjekten unterscheidet
Der Wert hängt hier weniger am Quadratmeterpreis als an drei anderen Größen: an der planungsrechtlichen Zulässigkeit am konkreten Standort, an der baulichen Eignung für die jeweilige Nutzung und an einem Käuferkreis, der klein und über Portale kaum erreichbar ist.
Ein zweiter Punkt wird regelmäßig missverstanden: Behördliche Erlaubnisse hängen an der betreibenden Person und ihrem Betriebskonzept, nicht am Grundstück. Was mit der Immobilie übergeht, sind die baulichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür, eine solche Erlaubnis überhaupt beantragen zu können. Diese Unterscheidung sauber zu erklären, gehört für uns als Immobilienmakler zur Vermarktung.
Drittens die Drittverwendung. Häuser mit vielen Einzelzimmern samt eigenem Bad lassen sich grundsätzlich auch für Beherbergung und verwandte Konzepte denken. Ob eine Umnutzung genehmigungsfähig ist, entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall — der erste Schritt ist eine schriftliche Bauvoranfrage, nicht ein Kaufvertrag.
Wer einen Stripclub kaufen oder verkaufen möchte, trifft auf dieselbe Ausgangslage wie bei jedem anderen Club-Objekt: kein öffentliches Inserat, enger Käuferkreis, eine Genehmigungslage, die am Standort und am Betreiber hängt. Wer einen Stripclub verkaufen will, gibt die baulichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen weiter, nicht die Gewerbeerlaubnis. Wer einen Stripclub kaufen will, prüft zuerst die Nutzungsart des Grundstücks, bevor er über Preis oder Betreiberkonzept verhandelt. Als spezialisierter Immobilienmakler begleiten wir beide Seiten und halten das Objekt außerhalb der Portale, bis ein ernsthafter Interessent nach Rücksprache die Unterlagen erhält.
Wer eine Sonderimmobilie kaufen oder verkaufen will, bewegt sich in einem Markt ohne Portal. Die Objekte reichen von der Bordellimmobilie und der Prostitutionsstätte über das Laufhaus und die Laufhausimmobilie bis hin zu FKK- und Saunaclubs, Nachtclubs, Stripclubs und Table-Dance-Clubs. Wer eine Rotlichtimmobilie oder ein Rotlichtobjekt kaufen möchte, prüft zuerst Standort und planungsrechtliche Zulässigkeit. Wer eine Rotlicht-Gewerbeimmobilie verkaufen will, braucht den direkten Weg zum überschaubaren Kreis ernsthafter Interessenten. Für die Clubimmobilie und die Erotikimmobilie gilt dasselbe. Erotikclubs, Tabledance-Clubs und Saunaclubs lassen sich nur veräußern, wenn bauliche Eignung, Genehmigungsrahmen und Diskretion zusammenpassen. Wir vermitteln auf beiden Seiten, für Eigentümer, die eine Sonderimmobilie verkaufen, und für Käufer und Investoren, die gezielt eine Clubimmobilie, Bordellimmobilie oder Erotikimmobilie kaufen. Bei jedem Objekt bleiben Diskretion, Genehmigungslage, Standort und der eingeschränkte Käuferkreis die Größen, über die Erfolg oder Misserfolg entscheiden.
Unsere Vermittlungstätigkeit erstreckt sich über die gesamten deutschsprachigen Bundesländer. In Deutschland sind das Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Niedersachsen. In Österreich begleiten wir Eigentümer und Käufer in Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, der Steiermark, dem Burgenland, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien. In der Schweiz erfassen wir die Kantone Bern, Waadt, Aargau, Zürich, Graubünden, Wallis, Freiburg, Solothurn, Tessin, Luzern, Thurgau, St. Gallen, Basel-Landschaft, Genf, Jura, Schwyz, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Uri, Neuenburg, Zug, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Obwalden, Glarus und Basel-Stadt. Unabhängig vom Bundesland gelten für jede Sonderimmobilie dieselben Maßstäbe: planungsrechtliche Zulässigkeit, bauliche Eignung und ein vertraulicher, direkt angesprochener Käuferkreis.
Konkret sind wir in den größten Städten des deutschsprachigen Raums tätig. Aus Deutschland gehören Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Karlsruhe, Mannheim, Augsburg, Wiesbaden, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Braunschweig, Kiel, Aachen, Chemnitz, Halle an der Saale, Magdeburg, Krefeld, Freiburg im Breisgau, Lübeck, Mainz, Erfurt, Oberhausen, Saarbrücken und Mülheim an der Ruhr dazu. Aus Österreich betreuen wir Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, Villach und Wels. Aus der Schweiz begleiten wir Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano, Biel, Thun und Köniz. In jeder dieser Städte prüfen wir zuerst Standort und planungsrechtliche Zulässigkeit, bevor wir eine Sonderimmobilie vertraulich am eingeschränkten Käuferkreis vermarkten.



